Description
(Text)
Inwieweit können die Zielgesellschaft und ihre Aktionäre Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an sie selbst gerichtet sind? Können sie Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde gegebenenfalls auf eine Verletzung ihrer Grundrechte stützen? Wie sind sie am Verfahren vor der BaFin zu beteiligen? Wie ist es um ihren einstweiligen Rechtsschutz bestellt? Diese und viele andere praxisrelevante Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre in Übernahmesituationen sind auch mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) im Wesentlichen noch ungeklärt. Klar gegliedert in einen materiell-rechtlichen und einen auf diesem aufbauenden verfahrensrechtlichen Teil, untersucht und erläutert die Arbeit daher unter anderem Fragen wie die Beschwerdebefugnis Dritter im Übernahmerecht, die Übertragbarkeit kartellrechtlicher Beschwerdegrundsätze auf das Verfahren nach dem WpÜG oder die Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der BaFin. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form von Leitsätzen anschaulich dargestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Untersuchung des Übernahmerechts auf subjektive öffentliche Rechte der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre - Subjektive öffentliche Rechte der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre aus den Grundrechten - Grundrechtsrelevanz übernahmerechtlicher Aufsichtstätigkeit in Ansehung des Drittrechtsausschlusses durch das WpÜG - Verfahrensbeteiligung der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre - Rechtsbehelfsbefugnis und Rechtsschutzinteresse - Einstweiliger Rechtsschutz.
(Author portrait)
Der Autor: Matthias Decker, geboren 1974 in Kusel, studierte von 1996 bis 2001 an der Universität Konstanz und der Universitat Autònoma de Barcelona Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte der Autor in Düsseldorf und New York. Seit 2006 ist er in Düsseldorf als Rechtsanwalt tätig.