Absprachen der Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer Sperrzeit gemäß 144 SGB III : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4654) (Neuausg. 2008. XVIII, 237 S. 210 mm)

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Absprachen der Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer Sperrzeit gemäß 144 SGB III : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4654) (Neuausg. 2008. XVIII, 237 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631576571

Description


(Text)
In der Arbeit befasst sich der Autor mit den sperrzeitrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen. Ausgangspunkt ist, dass gemäß
144 I S. 1 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit ruht, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hierbei kommt insbesondere der Sperrzeitregelung des
144 I S. 2 Nr. 1 SGB III (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe) in der Praxis große Bedeutung zu. Tritt eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld ein, so kann dies weit reichende sozialversicherungsrechtliche und damit wirtschaftliche Folgen für den Arbeitslosen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche Beendigungssachverhalte und insbesondere welche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe nach sich ziehen können.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Versicherungsprinzip und Sperrzeit in der Arbeitslosenversicherung - Historische Entwicklung - Wirkung und Rechtsfolgen - Sinn und Zweck - Inhalt der Regelung - Einseitige Beendigungssachverhalte - Einvernehmliche Beendigungssachverhalte - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Rechtspolitische Erwägungen.
(Author portrait)
Der Autor: Ian Christopher Marx, geboren 1975 in Gießen, studierte nach dem Abschluss seiner Banklehre Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen, Lausanne und Genf. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2004 begann er mit der Anfertigung seiner Dissertation. Seit 2006 leistet der Autor sein Referendariat am Landgericht Gießen ab.

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