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Description
(Text)
Seit 2004 kennt das deutsche Recht die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Nach ausländischem Vorbild ausgestaltet, bietet dieses Anlagevehikel dem Anleger die Möglichkeit, als Mitglied der Gesellschaft am Investment beteiligt zu sein, verbunden mit dem jederzeitigen Recht, seine Anteile an die Gesellschaft zurückgeben zu können. Im Zusammenhang mit der auf den Vorstand verlagerten Kompetenz zu einer jederzeitigen Ausgabe junger Aktien erlangt diese Anlageform ein im deutschen Recht bislang so nicht zu findendes "atmendes" Grundkapital. Die Gesellschaft selbst ist steuerlich transparent ausgestaltet. Die Besteuerung findet auf Ebene der Anteilseigner statt. Verletzt die Gesellschaft diesbezüglich erforderliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Anleger, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung des Investments, die schlimmstenfalls in die Substanz der Kapitalanlage eingreift. Die Frage nach der Haftung für die Verletzung der Mitteilungspflichten wird aktuell. Die Arbeit erörtert gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, steuerrechtliche Implikationen und haftungsrechtliche Zusammenhänge vor dem Hintergrund der pauschalen Strafbesteuerung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Geschichte der Investmentaktiengesellschaft in Deutschland - Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital als offener Anlagetypus - Statutarisch genehmigtes Kapital - Gesetzlicher Bezugsrechtsausschluss - Rückerwerbspflicht - Besteuerung der Investmentaktiengesellschaft - Pauschale Strafbesteuerung - Schadenseintritt - Vorstandshaftung gegenüber Aktionären - Gesellschaftshaftung gegenüber Aktionären - Kapitalerhaltungsgrundsatz - Regresshaftung des Vorstandes gegenüber Gesellschaft.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Fromm, geboren 1976, studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Chambéry (Frankreich). Er war während des Referendariats, das er u. a. in der Steuerabteilung eines weltweiten Konzerns in London absolvierte, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach dem Zweiten Staatsexamen 2003 übernahm er Lehraufträge im Bilanz- und Einkommensteuerrecht an der Universität Mainz. Seit 2006 ist er Rechtsanwalt, seit 2008 Steuerberater in einer Kanzlei in Koblenz.