Description
(Text)
Die Tötung eines Menschen führt nach dem geltenden deutschen Haftungsrecht nicht zu einer Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Diese Rechtslage lässt unberücksichtigt, dass wir alle unserem Leben einen Wert beimessen und daher im Falle der Tötung einen Verlust erleiden. Auf der Grundlage der ökonomischen Theorie des Haftungsrechts wird gezeigt, dass das Haftungsrecht keine richtige Anreizstruktur zur Verhütung tödlicher Unfälle darstellt, und ein konkreter Lösungsvorschlag dazu erarbeitet. Eine drohende Schadensersatzzahlung für den Verlust des Lebens beeinflusst das Verhalten möglicher Schädiger und hält sie dazu an, diesen Schaden zu vermeiden. Dazu ist es notwendig, dem menschlichen Leben einen Wert zuzumessen. Zu diesem Zweck stellen die wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zum sogenannten statistischen Wert eines Menschenlebens eine tragfähige Grundlage dar.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Ökonomische Theorie des Haftungsrechts - Das Rechtsgut Leben im deutschen Schadensersatzrecht - Ansprüche im Fall der Tötung eines Menschen - Aufgabe und Wirkung des Haftungsrechts - Rechtslage in den USA: survival und wrongful death statutes , hedonic damages - Der statistische Wert eines Menschenlebens - Änderungsvorschlag für das deutsche Haftungsrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Carsten Merten wurde 1968 in Hameln geboren und studierte Rechtswissenschaften. Nach dem Assessorexamen arbeitete er in der Rechtsabteilung einer deutschen Großbank. Von 2001 bis 2006 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft des Departments Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg tätig. Seit 2006 ist der Autor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht der Universität Frankfurt am Main.



