Die Haftung des Verkäufers für öffentliche Äußerungen, Werbung und Kennzeichnungen gemäß 434 Abs. 1 Satz 3 BGB : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .4632) (2008. 300 S. 21 cm)

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Die Haftung des Verkäufers für öffentliche Äußerungen, Werbung und Kennzeichnungen gemäß 434 Abs. 1 Satz 3 BGB : Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .4632) (2008. 300 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631566435

Description


(Text)
Seit der Schuldrechtsreform ist der Verkäufer gemäß
434 Abs. 1 Satz 3 BGB dafür verantwortlich, dass die Sachbeschaffenheit auch Eigenschaften umfasst, welche der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Kaufsache erwarten kann. Damit ist erstmalig im deutschen Recht eine Beschaffenheitsverantwortlichkeit für werbliche Sachbeschreibungen normiert worden, welche außerhalb des von den Parteien vereinbarten Vertragsinhaltes liegt. Die Arbeit stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und neuen Rechtslage dar und erörtert detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Informationsverantwortlichkeit des Verkäufers.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verkäuferverantwortlichkeit nach alter Rechtslage, insbesondere aus 459 ff. BGB a.F., p.V.V., c.i.c., 823 BGB sowie einschlägige Anfechtungs- und Rücktrittsrechte - Reformbestrebungen hinsichtlich einer Informationsverantwortung - Voraussetzungen nach 434 Abs. 1 Satz 3 BGB - Rechtsfolgen der Äußerung - Ausschluss und Beschränkung der Haftung.
(Author portrait)
Der Autor: Tobias Messer, geboren 1975, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Mainz. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens promovierte er von 2002 bis 2005 in Mainz. Von 2003 bis 2006 war er in der Rechtsabteilung eines führenden IT-Unternehmens sowie als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei tätig. Seit 2006 ist Tobias Messer Syndikusanwalt einer Bank sowie Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Wiesbaden.

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