Description
(Text)
Die Geltung des allgemeinen zivilrechtlichen Abstraktionsprinzips ist im Urheberrecht seit langem umstritten. Literatur und Rechtsprechung gehen zum Teil davon aus, dass die Beendigung von Nutzungsverträgen über urheberrechtlich geschützte Werke zum sofortigen Rechterückfall auf den Urheber führt. Die betroffenen Rechteverwerter, wie z.B. Filmproduzenten, haben die Nutzung des Werkes sofort einzustellen. Anhand der Rechtsfolgen von Abstraktion und Kausalität zeigt die Arbeit auf, dass es eines Rechterückfalls zum Schutz des Urhebers nicht bedarf. Sodann werden die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf Hinweise für eine Ausnahme vom Abstraktionsprinzip untersucht. Mangels hinreichender Anhaltspunkte hierfür kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass das Abstraktionsprinzip auch im Urheberrecht uneingeschränkt anwendbar ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtsnatur des Nutzungsvertrages - Dinglichkeit des Nutzungsrechts - Rechtsfolgen bei sofortigem Rechterückfall und bei Abstraktion - Gesetzliche Anhaltspunkte für eine Einschränkung des Abstraktionsprinzips - Zweckübertragungslehre - Angemessenheitsgrundsatz - Stellenwert der Verkehrsfähigkeit des Nutzungsrechts im UrhG - Analogie zu
9 Abs. 1 VerlG.
(Author portrait)
Der Autor: Karsten Lisch, geboren 1974 in Burgwedel bei Hannover; Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Münster; Erstes juristisches Staatsexamen 1999 in Münster; ab 2000 juristischer Vorbereitungsdienst in Hamburg; 2002 Zweites juristisches Staatsexamen in Hamburg; seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt.