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Description
(Text)
Die Arbeit geht der Frage nach, wie der Betriebsrat den Wechsel befristet Beschäftigter in die Dauerbeschäftigung beeinflussen kann. Die Darstellung der Rechte des Betriebsrats erfolgt anhand der einzelnen Stadien eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Anbahnung, Abschluss, Laufzeit und Beendigung). Besonderes Augenmerk wird auf die 2001 in das BetrVG eingefügten
92 a und 99 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BetrVG gelegt. Im Anschluss hieran wird untersucht, mit welchen Rechtsfolgen der Betriebsrat bzw. seine Mitglieder rechnen müssen, wenn sie sich - entgegen der bestehenden Möglichkeiten - nicht für den Wechsel eines befristet Beschäftigten in die Dauerbeschäftigung einsetzen. Der Wechsel eines befristet Beschäftigten in die Dauerbeschäftigung hängt letztlich immer von der Kooperation des Arbeitgebers ab. Deswegen wird abschließend untersucht, ob das BetrVG in dieser Hinsicht geändert werden müsste.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Darstellung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem Wechsel befristet Beschäftigter in die Dauerbeschäftigung anhand der einzelnen Stadien eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Anbahnung, Abschluss, Laufzeit, Beendigung) - Rechtsfolgen für den Betriebsrat bzw. dessen Mitglieder beim Untätigbleiben - 92 a und 99 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BetrVG.
(Author portrait)
Die Autorin: Anne-Maria Fritze, geboren 1975; Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena; Referendariat im Freistaat Thüringen; 2006 Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena.