Squeeze-out : Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Missbrauchsfälle sowie der Besonderheiten der Bemessung der Barabfindung. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4475) (Neuausg. 2006. XLVIII, 242 S. 210 mm)

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Squeeze-out : Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Missbrauchsfälle sowie der Besonderheiten der Bemessung der Barabfindung. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4475) (Neuausg. 2006. XLVIII, 242 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631560433

Description


(Text)
Nach den

327a-f AktG kann ein Aktionär, der über 95% des Grundkapitals einer AG verfügt, die restlichen Aktionäre durch einen Hauptversammlungsbeschluss aus der Gesellschaft ausschließen, ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegen muss. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst Gegenstand der Arbeit, die Fälle aufzuzeigen, in denen der Ausschluss beispielsweise aufgrund der Art und Weise der Ausübung des Ausschlussrechts gleichwohl missbräuchlich ist. Anschließend wird untersucht, welche Faktoren bei der Ermittlung der zu leistenden Abfindung zu berücksichtigen sind. Dabei wird unter Auswertung der bislang vertretenen Ansichten und durch einen systematischen Vergleich mit dem Rechtsinstitut der Eingliederung unter anderem die Bedeutung von Börsenkurs und Vorerwerbspreisen dargestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt :

327a-f AktG - Verwirkung des Ausschlussrechts - Squeeze-out zur Unzeit - Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss - Zusammenschluss mehrerer Aktionäre - Formwechsel zum Zwecke des Squeeze-out - Abfindung nach Börsenkursen und Vorerwerbspreisen - Behandlung von Umtausch- und Bezugsrechten.
(Author portrait)
Die Autorin: Sandra Posegga, geboren 1978, studierte ab 1997 Rechtswissenschaften in Bochum und legte 2002 das Erste Staatsexamen am OLG Düsseldorf ab. Danach arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Immaterialgüter- und Medienrecht, Rechtsvergleichung der Universität Bochum. 2006 war sie Referendarin im OLG-Bezirk Hamm.

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