Description
(Text)
281 n.F. BGB ist die zentrale Übergangsnorm auf Schadensersatz statt der Leistung und weist im Vergleich zum alten Recht viele Neuerungen auf. Sie enthält eine verlängerte Abwicklungsphase, eine Ausweitung auf nichtsynallagmatische Pflichten und - anders als
283 a.F. - keinen prozessualen Anknüpfungspunkt mehr. Es stellen sich eine Vielzahl von Fragen auf materiell-rechtlicher und prozessualer Ebene, auf die der Autor neue, eigenständige Antworten zu geben versucht. So lässt der Fortbestand des Primäranspruchs nach Fristablauf den Schuldner im Unklaren, wann der Gläubiger sein Wahlrecht ausübt und ob er selbst auch noch nach Fristablauf erfüllen kann. Es ergeben sich daraus vielfältige Spekulationsmöglichkeiten, deren Grenzen weitgehend ungeklärt sind. Ferner scheint eine Art "Zwangskauf" möglich zu sein, wenn der Gläubiger statt der Rückgabe der Sache Ersatz in Höhe des vollen Sachwertes verlangt. Auf prozessualer Ebene werden Fragen sowohl zur Erheblichkeit des bestrittenen Einwandes zu vertretender Unmöglichkeit als auch zu den Ausschlusswirkungen eines zuvor ergangenen Primärleistungsurteils aufgeworfen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Allgemeines Schuldrecht -
281 BGB - Verzug - Schadensersatz statt der Leistung - Wahlfreiheit des Gläubigers - Ablehnungsrecht des Gläubigers - Spekulationsmöglichkeiten - Zwangskauf - Prozessuale Erheblichkeit des bestrittenen Einwands zu vertretender Unmöglichkeit - Ausschlusswirkungen eines Primärleistungsurteils.
(Author portrait)
Der Autor: Michael Schüttlöffel, geboren 1975 in Ulm, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaft in Bonn. Einem sechsmonatigen Praktikum in den USA schloss sich die Referendarzeit in Köln bis Anfang 2004 an. Ab Sommer 2004 arbeitete der Autor neben der Promotion als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Siegen, Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Seit Ende 2005 ist er als Notarassessor in Köln tätig.



