Description
(Text)
Es ist heute zwar anerkannt, dass bei Neugeborenen in bestimmten Fällen auf die Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen verzichtet werden darf. In welchen Grenzen die so genannte Früheuthanasie zulässig ist, ist jedoch sehr umstritten. Wenn sich Justiz oder Schrifttum bisher mit Fällen der Früheuthanasie beschäftigt haben, ging es regelmäßig um die Strafbarkeit des Arztes und ist stillschweigend vorausgesetzt worden, dass dieser allein über einen Behandlungsverzicht entscheiden darf. Die Rolle der Eltern des Neugeborenen ist dabei bisher kaum beachtet worden. In der Arbeit wird daher eingehend untersucht, wer berechtigt ist, über die Behandlung eines Neugeborenen zu entscheiden, wann ein Verzicht auf dessen lebenserhaltende Behandlung zulässig ist und ob bzw. inwiefern diese Entscheidungen der gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Problemstellung - Bisherige Diskussion - Kompetenzverteilung bei der Entscheidung - Wann dürfen Arzt und/oder Eltern auf die Behandlung verzichten? - Erforderlichkeit einer Genehmigung des VormG/FamG?
(Author portrait)
Der Autor: Michael Benedikt Nagel wurde 1975 in Göttingen geboren. Er studierte von 1995 bis 2002 Rechtswissenschaften in Göttingen und Tübingen und arbeitete von 2002 bis 2005 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen. Seit 2005 ist er Rechtsreferendar beim OLG Braunschweig.