Die Schweiz als Vorbild für die Vorarlberger Landesverfassung von 1919 : Rechtliche und politische Hintergründe des "Kanton Übrig". Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4358) (2006. 396 S. 210 mm)

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Die Schweiz als Vorbild für die Vorarlberger Landesverfassung von 1919 : Rechtliche und politische Hintergründe des "Kanton Übrig". Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4358) (2006. 396 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631548172

Description


(Text)
Die Sehnsucht nach Schweizer Verhältnissen war bei den Vorarlbergern nach dem Zusammenbruch der Monarchie weit verbreitet. Vor ihrer Haustüre konnten sie bei den Eidgenossen ausgeprägte Formen der direkten Demokratie und ansehnlichen Wohlstand beobachten. Am 14. März 1919 beschloss die Landesversammlung eine Verfassung, mit der Vorarlberg fugenlos in das Schweizer System gepasst hätte. Es war der Startschuss für eine Anschlussbewegung an die Schweiz. Für die Politiker wurde sie zur Gratwanderung zwischen Hochverrat und der Ausübung des behaupteten Selbstbestimmungsrechts. Der Bundesrat in Bern hätte Vorarlberg gern als 23. Kanton gesehen, die Vorarlberger Landesverfassung von 1919 sollte als Eintrittskarte in die Eidgenossenschaft dienen. Der Kanton Vorarlberg war in greifbarer Nähe.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Los von Tirol - Die Sehnsucht nach der Schweiz - Die Landesverfassung nach Schweizer Muster - Die bundesstaatliche Vertragsklausel - Vorarlberg als "Kanton Übrig" - Volksabstimmung auf Schweizer Geheiß - Der virtuelle Kanton Vorarlberg - Das Selbstbestimmungsrecht auf dem Prüfstand - Vorarlberg als eigener Staat - Adolf Julius Merkl zur Vorarlberger Frage - Das Ende der Landesverfassung nach Schweizer Vorbild.
(Review)
"...man wünscht der Arbeit eine Verbreitung ausserhalb der Schriftenreihe." (Wilhelm Brauneder, Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte)
(Author portrait)
Der Autor: Arnulf Häfele wurde 1946 in Hohenems geboren. Er studierte an der Universität Innsbruck Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie Europäische Ethnographie und promovierte 1972 zum Doktor der Philosophie. Sein Studium der Rechtswissenschaften beendete er 2004 mit dieser Arbeit.

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