Description
(Text)
Auch wenn die verstärkte Zusammenarbeit im Vertrag von Nizza in der Praxis noch nicht zur Anwendung gekommen ist, macht nicht nur ihre Existenz deutlich, dass Fortschritte im Integrationsprozess der EU zukünftig nicht mehr stets von allen Mitgliedstaaten gleichzeitig erreicht werden können und müssen. Dies zeigt nicht zuletzt die Debatte um die Europäische Verfassung nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Vor allem die Heterogenität der Interessen und Leistungsfähigkeit in einer EU von 25 und mehr Mitgliedstaaten unterstreicht die Notwendigkeit und die erhebliche rechtspolitische Bedeutung differenzierter Integrationsmodelle. Neben einem Überblick über die bisherigen Formen differenzierter Integration in Theorie und Praxis beschäftigt sich die Arbeit hauptsächlich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Gründung und Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit sowie mit deren Auswirkungen auf die Rechtsordnung der EU. Schließlich gibt sie einen Ausblick auf die Regelungen der verstärkten Zusammenarbeit im Verfassungsentwurf und versucht mögliche Anwendungsfelder aufzuzeigen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Modelle differenzierter Integration - Kerneuropa - Flexibilität - Abgestufte Integration - Sozialunion - Wirtschafts- und Währungsunion - Schengen - Verstärkte Zusammenarbeit - Ermächtigungsverfahren in den Bereichen EGV, PJZS und GASP - Zulässigkeitsvoraussetzungen der verstärkten Zusammenarbeit - Durchführungsmaßnahmen - Anschluss nicht teilnehmender Mitgliedstaaten - Beendigung - Gerichtliche Kontrolle - Stellung nicht teilnehmender Mitgliedstaaten - Rechtsnatur - Gemeinschaftsrechtliche Kompetenzordnung - Differenzierung außerhalb der Verträge - Verstärkte Zusammenarbeit im Verfassungsentwurf - Anwendungsfelder.
(Author portrait)
Der Autor: Gerrit Linke, 1975 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Göttingen und Leuven (Belgien). Nach dem Ersten Staatsexamen 2000 promovierte er an der Universität Göttingen und war Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht. Sein Referendariat in Hamburg, Genf und Sydney schloss er 2005 mit dem Assessorexamen ab.