Die Haftung wegen Rechtsgutsverletzungen in den Fällen der (so) nicht verhinderten und der vorsätzlich herbeigeführten E : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4247) (Neuausg. 2005. XX, 332 S. 210 mm)

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Die Haftung wegen Rechtsgutsverletzungen in den Fällen der (so) nicht verhinderten und der vorsätzlich herbeigeführten E : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4247) (Neuausg. 2005. XX, 332 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631543481

Description


(Text)
Die Haftung für Rechtsgutsverletzungen bei (so) nicht gewollter Empfängnis hat zuletzt durch die Schadensersatzrechtsreform Veränderungen erfahren. Diese Arbeit hilft allen, die sich mit Fällen durchkreuzter Familienplanung auseinandersetzen. Nach einem Überblick über die interessanten Fallvarianten folgt eine Untersuchung der gefährdeten Rechtsgüter sowie vertraglicher (
280 I BGB) und gesetzlicher Ansprüche. Die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts auf Familienplanung wird in besonderen Fällen vorsätzlichen Handelns bejaht. Die Haftung für Körper-/Gesundheitsverletzungen hängt primär vom Schutzzweck der verletzten Norm ab. Die Grundrechte des Kindes schließen eine Haftung nicht aus; dessen Existenz steht jedoch der Geltendmachung eines Schmerzensgeldes grundsätzlich entgegen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtsprechung: Die Fälle der (so) nicht verhinderten bzw. vorsätzlich herbeigeführten Empfängnis - Die betroffenen Rechtsgüter und der Anknüpfungspunkt für deren Verletzung - Anspruchsgrundlagen - Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs - Der Ersatz der immateriellen Nachteile - Die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen.
(Author portrait)
Die Autorin: Sabine Szonn, geboren 1968, nach einer kaufmännischen Ausbildung ab 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und Rom; 1995 Erstes juristisches Staatsexamen; 1995-1997 juristischer Vorbereitungsdienst in Niedersachsen und Mailand; 1997 Zweites juristisches Staatsexamen; 1998-2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU Berlin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Rechtstheorie und Methodenlehre; 2003-2004 Rechtsanwältin am LG Berlin, Korrekturassistentin an der FU Berlin; 2004-2005 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Versicherungsrecht; die Promotion erfolgte 2005 an der FU Berlin.

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