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Description
(Text)
Diese Arbeit behandelt die Legaldefinition des Vermächtnisses, d. h. die "Zuwendung eines Vermögensvorteils" nach
1939 BGB. Problematisch ist insbesondere die Notwendigkeit eines geldwerten Vorteils als Vermächtnisgegenstand. Die Daseinsberechtigung des Merkmals "Vermögensvorteil" in
1939 BGB wird von der heute vordringenden Ansicht verneint. Die Arbeit untersucht die Vertretbarkeit dieser Ansicht kritisch sowohl in methodischer Hinsicht als auch vor dem Hintergrund der römisch-rechtlichen Wurzeln des Vermächtnisses und der Entstehungsgeschichte von
1939 BGB. Es wird die Möglichkeit einer Auslegung von "Vermögensvorteil" in Abhängigkeit von den Vermögensbegriffen aufgezeigt. Im Anschluß daran folgt ein Definitionsvorschlag für den Vermächtnisgegenstand. Die Arbeit schließt mit einer Erprobung der gefundenen Definition an Problemen aus dem Bereich der Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsordnung sowie der Behandlung von Ankaufs- und Übernahmerechten zum oder über dem Marktpreis.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Vermögensvorteil als Vermächtnisgegenstand im geltenden Recht - Vermächtnisgegenstand im klassischen römischen Recht - Vermächtnisgegenstand in der deutschen Pandektenwissenschaft - Vermächtnisgegenstand in der Entstehungsgeschichte des BGB - Vermächtnisgegenstand in Abhängigkeit von den Vermögensbegriffen.
(Author portrait)
Der Autor: Magnus Dorweiler wurde 1978 in Ludwigshafen geboren. Er studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. Im Anschluß an das Erste Staatsexamen arbeitete der Autor bis 2005 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Romanistischen Abteilung des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg. Die Promotion wurde im Frühjahr 2005 abgeschlossen. Derzeit ist der Autor als Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz tätig.