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Full Description
Die kurz nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Deutschen Reich errichteten Sondergerichte fur Strafsachen gelten als typische Auspragung des Unrechtssystems und werden haufig in einem Atemzug mit dem Volksgerichtshof genannt. Die Arbeit untersucht die Tatigkeit des Sondergerichts am Hanseatischen Oberlandesgericht anhand einer Auswertung der Hauptverfahrensregister, der Generalakten, der Personalakten und einer Stichprobe von zehn Prozent der Akten aller so genannten Volksschadlingsverfahren. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit in der Praxis die von den nationalsozialistischen Machthabern formulierten verfahrensrechtlichen Zielsetzungen erfullt worden sind. Hierbei wird neben der Personalpolitik die Anwendung der Verordnung gegen Volksschadlinge einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Diese nahm als so genanntes Kernstuck des Kriegsstrafrechts die groesste Bedeutung aller im Krieg erlassenen Sondergesetze ein.