Description
(Text)
Nach
1 S. 1 InsO kann die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren neben der Liquidation des Unternehmens insbesondere auch durch die Unternehmenssanierung verwirklicht werden. Regelmäßig stehen jedoch die gesamten Warenbestände und Betriebsmittel des Unternehmens unter Eigentumsvorbehalt oder sind Gläubigern zur Sicherheit übereignet. Eine auf Sanierung gerichtete Betriebsfortführung ist regelmäßig aber nur dann möglich, wenn die mit Sicherungsrechten belasteten Gegenstände im Insolvenzverfahren weiter genutzt werden können. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit der Insolvenzverwalter den Zugriff der Sicherungseigentümer und Eigentumsvorbehaltsveräußerer abwehren und das Sicherungsgut für die Betriebsfortführung nutzen kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verwertungs- und Besitzrecht nach
166 Abs. 1 InsO - Verwertungsvorgang und kompensatorische Gläubigerrechte
167 ff InsO - Kostenbeiträge
170, 171 InsO - Sonstige Verwendung des Sicherungseigentums
172 InsO - Besitz- und Nutzungsrecht an Vorbehaltseigentum - Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf den Vorbehaltskaufvertrag - Rechtstechnische Ausgestaltung des Verwalterwahlrechts nach
103 InsO - Rücktritt vom Vorbehaltskaufvertrag - Beschränkung des Rücktritts analog
112 InsO - Nutzungsausgleich analog
172 Abs. 1 InsO - Verbindung/Vermischung/Verarbeitung/Veräußerung des Vorbehaltsguts.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph Janssen studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Im Anschluss an sein Erstes juristisches Staatsexamen war er von 2000 bis 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht der Universität Marburg tätig. 2002 folgte das Referendariat beim Landgericht Krefeld. Das Zweite juristische Staatsexamen legte der Autor 2004 ab.



