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Description
(Text)
Die Stellung der Rechtsprechung gegenüber dem Gesetzgeber gehört zu den umstrittensten Themen der Theorie der Gewaltenteilung. Ein Teilausschnitt war lange Zeit die Frage, ob und inwieweit Richter Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen dürfen. Ein Normenkontrollverfahren, wie heute in Art. 100 Grundgesetz geregelt, gibt es erst seit 1949. Die Weichenstellungen auf dem Weg dahin stammen aus der Weimarer Republik. Neue Impulse erhielt die Diskussion um das richterliche Prüfungsrecht durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts nach dem Ersten Weltkrieg. Das Gericht hatte eine Inflation ungeahnten Ausmaßes rechtlich zu bewältigen. Die daraus folgende sogenannte Aufwertungsrechtsprechung und die Diskussion in der Weimarer Staatsrechtslehre um das richterliche Prüfungsrecht bilden den Schwerpunkt der Arbeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gesetz und Richter im Kaiserreich - Gesetz und Richter in der Weimarer Republik - Gesetz und Richter im Nationalsozialismus - Gesetz und Richter unter der Herrschaft des Grundgesetzes.
(Author portrait)
Die Autorin: Christiane Chlosta, geboren 1973 in Konstanz, studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Lausanne und Kiel. Die Referendarzeit in Berlin schloß sie 2003 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Seit 2004 ist die Autorin als Rechtsanwältin in Berlin tätig.