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Description
(Text)
Die herrschende Meinung in Deutschland bestimmte bisher das Gesellschaftsstatut nach der Sitztheorie. Nach den EuGH-Entscheidungen in Sachen Überseering und Inspire Art wird nunmehr aus europarechtlichen Gründen für EG-Gesellschaften die Gründungstheorie angewendet, d. h. auf das Recht des Gründungsstaates abgestellt. Der Autor untersucht die Frage, wie diese Gesellschaften rechtlich zu behandeln sind und wie auf die drohende Umgehung deutscher Schutzvorschriften zu reagieren ist. Er entwickelt eine Form der Gründungstheorie, die den europarechtlichen Vorgaben genügt und den Schutzinteressen des Rechtsverkehrs gerecht wird. Da die Sitztheorie allgemein Schwächen aufweist, wird diese Form der Gründungstheorie auch auf Gesellschaften aus Drittstaaten erstreckt. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Bereiche "Gläubigerschutz" und "unternehmerische Mitbestimmung".
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Stärken, Schwächen und EG-Rechtskonformität der Sitztheorie - Alternativen zur Sitztheorie im Überblick - Verkehrsschutz durch Publizitätspflichten, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Tätigkeitsverbote - Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht: Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht - Formel zur Abgrenzung von Gesellschafts- und Insolvenzstatut - Gläubigerschutz durch das Institut der Existenzvernichtungshaftung: Dogmatische Grundlage, Fallgruppen, Qualifikation, Sonderanknüpfung - Mitbestimmungsgesetze: Qualifikation und Sonderanknüpfung - Sonderanknüpfung der SE-Mitbestimmungsregeln.
(Author portrait)
Der Autor: Tim Lanzius wurde 1975 in Hamburg geboren. Von 1996 bis 2001 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Von 2001 bis 2002 absolvierte er einen Masterstudiengang an der University of the West of England (Bristol), welchen er mit einem LL.M. (Commercial Law) abschloss. 2004 folgte die Promotion an der Universität Hamburg. Seit 2004 ist Tim Lanzius Referendar in Hamburg.



