Description
(Text)
Privatverbandlich entwickelte Rechnungslegungsstandards gewinnen über die IAS auch für die deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung immer stärker an Bedeutung. Neben dem materiellen Inhalt der Standards betrifft dies zunehmend auch die Art ihrer Entwicklung. Hier trifft das privatverbandliche angelsächsische Modell auf die deutsche Charakterisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als Rechtsnormen. Eine Weiterführung der Zuständigkeiten des DRSC auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss erscheint nur zulässig, sofern eine privatverbandliche Selbstregulierung eine rechtliche Gestaltungsalternative für den sich entlastenden Staat darstellt. Ziel der Untersuchung ist es daher, neben einer Darstellung der Gemeinwohlbeiträge privatverbandlicher Standardisierungen die Voraussetzungen für eine Beschränkung des Staates auf seine Auffangverantwortung herauszuarbeiten. Hieran schließt sich eine Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten zur Übernahme der Standards in den allgemeinen Rechtskreis an, da hiervon deren Akzeptanz entscheidend abhängen wird. Das Thema muss durch die europäische Dimension ergänzt werden, da bei einer Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung der
238-263 HGB die Bedeutung eines veränderten DRSC geschmälert wäre.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Stellung der nationalen Rechnungslegung im internationalen Rahmen - Das Verhältnis von staatlicher Verantwortung und privater Standardisierung - Positive und negative Gemeinwohlbeiträge einer privatverbandlichen Selbstregulierung - Der Vergleich mit dem DIN e.V. - Zur Umsetzung der staatlich veranlassten gesellschaftlichen Selbstregulierung: Die rechtliche Wirkung der Standards und die verbleibenden Aufgaben des Staates - Der mögliche Bedeutungswandel einer nationalen Fortentwicklung der Rechnungslegung durch die europäische Einigung: Der Einfluss des EuGH auf
238-263 HGB und das deutsche Steuerrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Carsten Buchholz wurde 1970 in Berlin geboren und studierte von 1991 bis 1996 Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Von 1999 bis 2004 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaftliche Prüfungs- und Steuerlehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der FU Berlin. Die Promotion erfolgte 2004.



