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Description
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit der objektiven und subjektiven Schiedsfähigkeit von kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelklagen nach der durch das Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz neu gefassten Vorschrift des
1030 I ZPO. Die Schiedsfähigkeit der Beschlussstreitigkeiten ist zu bejahen, wenngleich im Rahmen der objektiven Schiedsfähigkeit zwar regelmäßig, aber nicht notwendigerweise eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des
1030 I S. 1 ZPO vorliegt. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die erweiterte Rechtskrafterstreckung gemäß
248 I S. 1 AktG. Diese Vorschrift lässt sich im Schiedsverfahren nicht analog anwenden. Die Arbeit zeigt jedoch, wie eine Schiedsklausel gefasst sein muss, damit die Rechtskrafterstreckung rechtsgeschäftlich angeordnet werden kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Objektive und subjektive Schiedsfähigkeit kapitalgesellschaftsrechtlicher Beschlussmängelklagen - Legitimationsvoraussetzungen für die Anordnung der erweiterten Rechtskrafterstreckung.
(Author portrait)
Der Autor: Matthias Korff, 1974 in WolfenbDer Autor: Matthias Korff, 1974 in Wolfenbüttel geboren, studierte in der Zeit von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft an den Universitäten in Bielefeld und Leipzig. Anschließend absolvierte er in Philadelphia den Master of Laws of International Law (LL.M.). Hiernach folgten das Promotionsstudium sowie von 2001 bis 2003 das Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf.