Description
(Text)
Am 31. Mai 2002 ist die Europäische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 außerhalb des Insolvenzeröffnungsstaates gelegene dingliche Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte. Ausgehend vom Wortlaut werden eingehend die Rechtsnatur sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen der Artikel 5 und 7 untersucht. Die Sinnermittlung erfolgt anhand der klassischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung europarechtsspezifischer Besonderheiten. Diese Vorschriften sind keine Kollisions-, sondern Sachnormen und im Kontext mit dem Anerkennungsrecht (Art. 17) zu lesen. Lässt das Insolvenzverfahren unter Anwendung der lex fori concursus wesentliche Beeinträchtigungen der Sicherungsrechte befürchten, wird derartigen Wirkungen im Situsstaat die Anerkennung verweigert. Diskutiert wird die Problematik auch für das deutsche internationale Insolvenzrecht. Die Autorin befürwortet insoweit einen Rückgriff auf die Instrumentarien des IPR.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Behandlung dinglicher Sicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht - Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte im Anwendungsbereich der EuInsVO - Die Auslegung der Artikel 5 und 7 auf Grundlage europäischer Auslegungsmaßstäbe.
(Author portrait)
Die Autorin: Claudia Naumann, geboren 1975, studierte von 1995 bis 2001 Jura an der Universität Greifswald. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen promovierte sie dort bis 2004. Sie war Promotionsstipendiatin der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Seit 2002 ist sie Rechtsreferendarin in Hamburg. Das Referendariat wird sie voraussichtlich 2005 mit dem Zweiten Staatsexamen beenden.