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Description
(Text)
Die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Höhepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung über ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhältnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Dänemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunächst die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der Rechtsstellung des deutschen Insolvenzverwalters sowie seiner Kompetenzen nach deutschem Recht werden die einschlägigen Vorschriften der EuInsVO auf ihre Bedeutung für den deutschen Insolvenzverwalter hin untersucht. Unterschieden wird danach, ob der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- oder als Sekundärinsolvenzverwalter tätig ist. Der Verfasser zeigt mögliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gemäß Art. 27 ff. EuInsVO auf und führt diese einer an der Praxis orientierten Lösung zu. Er weist insbesondere für den Bereich der Kooperation auf die Ergänzungsbedürftigkeit der EuInsVO hin.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Entwicklung des europäischen Insolvenzrechts bis zur Verabschiedung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) - Grundsätze und Ziele der EuInsVO - Unterschiede zum europäischen Insolvenzübereinkommen (EuIÜ) von 1995 - Dogmatische Einordnung der Person des deutschen Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung (InsO) - Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters nach der InsO - Der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- und als Sekundärinsolvenzverwalter i.S.d. der EuInsVO - Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren nach der EuInsVO - Einflußmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverwalters auf das Sekundärinsolvenzverfahren - Lösungsvorschläge und möglicher Ergänzungsbedarf der EuInsVO.
(Author portrait)
Der Autor: Kai Sebastian Staak, geboren 1976 in Tübingen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Erste juristische Staatsprüfung 2000. Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln von 2000 bis 2002. Referendarzeit von 2001 bis 2003 in Köln und San Francisco. Promotion 2003. Zweite juristische Staatsprüfung 2003.