Description
(Text)
Die Europäische Kommission gibt natürlichen oder juristischen Personen die Möglichkeit, mittels einer Beschwerde einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht anzuzeigen. Die Arbeit untersucht die Frage, ob es möglich ist, hieraus einen Anspruch auf Durchführung eines Vertragsverletzungsverfahrens herzuleiten. Dabei wird insbesondere die Möglichkeit geprüft, diesen Anspruch im Wege einer Nichtigkeitsklage durchzusetzen. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die Frage, in welchen Konstellationen unmittelbare und individuelle Betroffenheit i.S.d. Art. 230 Abs. 4 EG vorliegen kann. Hierbei ist vor allem die Kontrolle der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Einzelfall von Bedeutung. Flankierend werden die Möglichkeiten einer Untätigkeits- sowie einer Amtshaftungsklage thematisiert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Individualbeschwerdeverfahren - Die Haltung der Rechtsprechung zum Anspruch auf Durchführung des Infraktionsverfahrens - Nichtigkeitsklage - Unmittelbare und individuelle Betroffenheit i.S.d. Art. 230 Abs. 4 EG, insbesondere Erweiterungen der Plaumann-Formel - Art. 226 EG im Interesse des Klägers? - Untätigkeitsklage - Amtshaftungsklage.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Christoph Hauser studierte Rechtswissenschaften mit Begleitstudien im Europäischen Recht an der Universität Würzburg und legte dort das Erste juristische Staatsexamen ab. Im Anschluß folgten ein Promotionsstudium sowie ein Aufbaustudium im Europäischen Recht. Daneben arbeitete der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Würzburg. Er absolvierte 2000 ein Praktikum am Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg. Zur Zeit ist Stefan Christoph Hauser als Rechtsreferendar am Landgericht Kassel tätig.