Description
(Text)
Die Vorschrift des
1051 ZPO stellt eine Neuerung im deutschen Schiedsverfahrensrecht dar. Die Problematik des anwendbaren materiellen Rechts in internationalen Schiedsverfahren war zuvor im deutschen Recht nicht geregelt. Die Arbeit stellt zunächst die bislang geltenden Grundsätze bei der Bestimmung des in der Hauptsache anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten in internationalen Schiedsverfahren und den geltenden völkerrechtlichen Rahmen dar. Unter Zugrundelegung der in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse wird sodann der Inhalt des
1051 ZPO im Einzelnen untersucht. Abschließend wird ein Blick auf die Verknüpfung der Schiedsgerichtsbarkeit mit der staatlichen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts geworfen. Hier stellt sich die Frage, ob ein Verstoß gegen
1051 ZPO zu einer Aufhebung des Schiedsspruches führen kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Darstellung der Bedeutung des anwendbaren materiellen Rechts in internationalen Schiedsverfahren - Darstellung der kollisionsrechtlichen Ausgangsproblematik und der Rechtslage vor Einführung des 1051 ZPO - Untersuchung der Vorschrift des 1051 ZPO im Einzelnen - Darstellung der Verknüpfung der Schiedsgerichtsbarkeit mit der staatlichen Gerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang.
(Author portrait)
Der Autor: Markus Lepschy, 1971 in Esslingen am Neckar geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Rechtsreferendariat in Stuttgart und Shanghai. Die Promotion erfolgte an der Universität Konstanz. Derzeit ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main tätig.