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Description
(Text)
Das Internet weckt in der Rechtswissenschaft Stimmen, die das Urheberrecht mit seinen strafrechtlichen Sanktionen völlig in Frage stellen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Das Recht gilt auch für Handlungen im oder im Zusammenhang mit dem Internet. Allerdings stellt dies die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung vor völlig neue Aufgaben. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Auslegung des Urheberstrafrechts in den
106 bis 108a des Urheberrechtsgesetzes. Hierbei werden unter besonderer Beleuchtung der dogmatischen Konstruktion dieser Straftatbestände ihre Anwendbarkeit auf wesentliche, im Internet stattfindende Sachverhalte untersucht und notwendige Korrekturen der bisherigen Auslegung in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Urheberstrafrechtsgeschichte als Reaktion auf technische Entwicklungen - Urheberstrafrechtlicher Schutz im Internet - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke - Verletzungshandlungen - Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung - Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte - Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung.
(Author portrait)
Der Autor: Tobias Sedlmeier, geboren 1973, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und Caen, Frankreich. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Würzburg und München in den Jahren 1998 bis 2000 arbeitete er bis Ende 2001 als Rechtsanwalt in München und Frankfurt am Main. Seitdem ist er Staatsanwalt in Frankfurt am Main.