Description
(Text)
Die Caroline-v.-Monaco-Urteile des BGH führten zu einer erheblichen Steigerung der Entschädigungszahlungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wodurch die Verhältnismäßigkeit zu Schmerzensgeldzahlungen nicht mehr gewahrt schien. Die Autorin versucht, diese Problematik zunächst durch Übertragung des Präventionsgedankens auf den Tatbestand des 253 BGB ( 847 BGB a.F.) zu lösen, um im nächsten Schritt dessen Berechtigung kritisch zu hinterfragen. Zuletzt werden in dieser Studie alternative Anspruchsgrundlagen, mit denen der Zweck des Präventionsgedankens ebenfalls erreicht werden kann, erörtert. Die Arbeit zeigt, wie die bestehende Unverhältnismäßigkeit zwischen Schmerzensgeld und Geldentschädigung dogmatisch vertretbar aufgehoben werden kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Anwendung des Präventionsgedankens auf das Schmerzensgeld - Die Berechtigung der Geldentschädigung unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsgedankens - Alternative Anspruchsgrundlagen bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
(Author portrait)
Die Autorin: Judith Göbel wurde 1973 in Frankfurt am Main geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München und der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Nach dem Referendariat arbeitete sie promotionsbegleitend bei einer großen deutschen Bank als juristische Assistentin. Die Promotion erfolgte 2002 in Mainz. Gegenwärtig ist die Autorin als Rechtsanwältin in Düsseldorf in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Prozessrecht tätig.