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Description
(Text)
Die herrschende Meinung geht beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt von einer Abhängigkeit des Anwartschaftsrechts in Entstehung und Bestand vom zugrunde liegenden Kaufvertrag aus. Demgegenüber wird neuerdings mit Hinweis auf das Abstraktionsprinzip vertreten, daß das Anwartschaftsrecht als dingliches Recht nicht von einem schuldrechtlichen Geschäft abhängig sein könne. Die Lösung dieses Problems ergibt eine Auslegung der Bedingungsabrede des
449 BGB, nach der das Eigentum unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll. Dieser unklare Wortlaut des
449 BGB ist nach dem Willen des Gesetzgebers in "Tilgung der Kaufpreisschuld" auszulegen, so daß es im Ergebnis zu einer mittelbaren Abhängigkeit von Anwartschaftsrecht und zugrunde liegendem Kaufvertrag kommt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt und die Berücksichtigung der sich gegenüberstehenden Sicherungsinteressen - Historische Entwicklung der bedingten Verfügung - Die dingliche Rechtsnatur der Anwartschaft - Untersuchung des Verhältnisses von Eigentumsanwartschaft zu dem zugrunde liegenden Kaufvertrag - Auslegung der Bedingungsabrede des 449 BGB.