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Description
(Text)
Das EheschlRG von 1998 gibt mit den Scheineheregelungen der
1310 Abs. 1 S. 2 Hs. 2, 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB Anlass, den Eheinhalt im Kontext seiner historischen Entwicklung zu überdenken. Denn durch den Verweis in diesen Vorschriften auf
1353 Abs. 1 BGB wurde die Eheschließung von dem Willen zur ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig gemacht. Dies zwingt wegen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes zu einer genauen Definition des Eheinhalts. Die herkömmlichen Eheauffassungen liefern dabei keine befriedigenden Ergebnisse. Die umfassende Auslegung der Scheinehevorschriften i.V.m.
1353 Abs. 1 BGB verdeutlicht neben der praktischen Anwendung der Normen gleichzeitig, was das geänderte Eheverständnis ausmacht, und beweist deren Verfassungsmäßigkeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtshistorische Entwicklung des Eheverständnisses - Ehelehren - Rechtsgeschichtlicher Hintergrund der Scheinehe - Scheinehe als Ehemissbrauch - Ehepflichten nach dem EheschlRG und Bedeutung ehelicher Verantwortung - Ordre public und Scheinehe - Verfassungsmäßigkeit der Scheineheregelungen.
(Author portrait)
Die Autorin: Sandra Kern-Eimann wurde 1976 in Grünstadt geboren. Nach dem Abitur begann sie 1995 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, das sie im Sommer 2000 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Von August 2000 bis Juni 2003 war sie bei der Universität Mainz am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt. Im November 2002 hat sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Mainz angetreten.