Aktuelles spanisches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht : Abwicklung deutsch-spanischer Erb- und Schenkungsfälle (Schriften zum Internationalen und vergleichenden Privatrecht .4) (2003. 170 S. 21 cm)

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Aktuelles spanisches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht : Abwicklung deutsch-spanischer Erb- und Schenkungsfälle (Schriften zum Internationalen und vergleichenden Privatrecht .4) (2003. 170 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631506769

Description


(Text)
Die durch den signifikanten Rückgang an Geburten und den überproportionalen Anstieg alter Menschen veränderte Altersstruktur der Deutschen und die parallel dazu verlaufende stetige Zunahme äußerst wohlhabender Bürger in der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren mit einem hohen Investitionsaufkommen in Spanien führt angesichts der Alterskonzentration gleichzeitig zu einer stetigen Zunahme der Erbfälle bzw. im Vorfeld einer vorausschauenden Planung der Vermögensnachfolge zu einem steigenden Aufkommen an Schenkungsfällen. Die steuerliche Behandlung deutsch-spanischer Erb- und Schenkungsfälle wirft angesichts der durch die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte der beiden nationalen Steuersysteme bedingten bilateralen Steuerpflichtigkeit der Erwerbstatbestände in Anbetracht eines in diesem Bereich fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens besondere Probleme auf und macht die Kenntnis des materiellen spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unerlässlich.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einblick in das aktuelle spanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Rechtsgrundlagen der Besteuerung - Einzelne Steuertatbestände - Die Bemessungsgrundlagen - Das System der Steuererhebung - In Ermangelung eines deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens bestehende Möglichkeiten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung durch die Anrechnung.
(Author portrait)
Die Autorin: Monika Reckhorn-Hengemühle, 1955 in La-Paz/Bolivien geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität zu Münster und promovierte nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Hannover (1983) an der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück am Institut für Öffentliches Recht. Im Dezember 1980 legte sie an der IHK Düsseldorf ihre Prüfung als von der IHK zu Düsseldorf mit staatlicher Anerkennung geprüfte Übersetzerin für die spanische Sprache als Rechts- und Wirtschaftssprache ab. Seit 1983 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Seit 1990 ist sie zugelassen als ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache im OLG-Bezirk Schleswig. Ausserdem ist sie Lehrbeauftragte für spanische Rechtsterminologie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

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