Lizenz- und Athletenvereinbarungen zwischen Sportverband und Sportler : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3581) (Neuausg. 2002. 330 S. 210 mm)

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Lizenz- und Athletenvereinbarungen zwischen Sportverband und Sportler : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3581) (Neuausg. 2002. 330 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631501269

Description


(Text)
Streitigkeiten zwischen Sportverband und Sportler haben in den letzten Jahren ständig an Bedeutung gewonnen. Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen steht dabei häufig die Frage nach dem Umfang und der Reichweite der wechselseitigen Rechte und Pflichten. Im Hinblick auf diese drohenden Konfrontationen gehen die Sportverbände zunehmend dazu über, mit den (Spitzen-)Sportlern sogenannte Lizenz- bzw. Athletenvereinbarungen abzuschließen. Letztere bilden den Gegenstand der Untersuchung. Schwerpunkte der Arbeit sind insbesondere die Frage nach dem Bedürfnis für derartige Vereinbarungen, deren Rechtsnatur sowie die Grenzen der Abschluß- und inhaltlichen Gestaltungsfreiheit. Fazit der Untersuchung ist, daß Athleten- und Lizenzvereinbarungen geeignet sind, die wechselseitigen Rechte und Pflichten zu konkretisieren. Sie leisten damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Verhältnis zwischen Sportler und Verband.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Notwendigkeit einer Athleten- bzw. Lizenzvereinbarung - Athleten- bzw. Lizenzvereinbarungen und Grenzen der Abschlußfreiheit - Athleten- bzw. Lizenzvereinbarungen und Grenzen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit - Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzen der Abschluß- und inhaltlichen Gestaltungsfreiheit.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph Reimann wurde 1973 in Beckendorf-Neindorf geboren. Nach dem Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg 1997 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeß- und Handelsrecht der Universität Halle-Wittenberg und belegte nebenbei einen Aufbaustudiengang Wirtschaftsrecht. Promotion 2002. Seit Mai 2002 absolviert er beim OLG Oldenburg sein Referendariat.

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