Description
(Text)
Die Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht, Art. 11 EGBGB, hat eine sehr alte Tradition. Sie hat sich aus dem praktischen Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs entwickelt. Die Tradition wurde auch mit der Neuregelung des EGBGB am 1.9.1986 nicht gebrochen: Art. 11 alter Fassung wurde nahezu unverändert übernommen. Gleichzeitig fanden allerdings erstmals Normen Aufnahme in das IPR, die - entsprechend einer allgemein erkennbaren Entwicklung in Gesetzgebung und Judikatur - den Schutz der schwächeren Vertragspartei im Auge haben. Die uneingeschränkte Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte, die immerhin geeignet ist, den Schutzzweck interner Formvorschriften zu vereiteln, dürfte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dem heutigen Rechtsverständnis kaum mehr entsprechen. Diese Arbeit versucht sich deshalb an Begrenzungsmodellen, die zugunsten des Schutzes der schwächeren Vertragspartei für notwendig erachtet werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Anknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht - Wurzeln und historische Entwicklung der Regel "locus regit actum" - Rechtfertigung der Regel in der heutigen Lehre - Die Neukodifikation des EGBGB vom 01.09.1986 - Grenzen der alternativen Anknüpfung - Die Substitutionsproblematik.
(Author portrait)
Der Autor: Richard Schönwerth wurde 1962 in Bad Tölz/Oberbayern geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. 1993 Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt in München. 1995 Promotion an der Universität Bayreuth.