Description
(Text)
Durch den Vertrag von Maastricht erhielt die EG eigene Kulturkompetenzen. In Art. 128 EGV wurden ihr kulturelle Handlungsmöglichkeiten übertragen, die die mitgliedsstaatliche Kulturpolitik ergänzen. Nach dem ebenfalls neuen Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV können Kulturbeihilfen der Mitgliedstaaten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Die Arbeit analysiert und kommentiert diese beiden Artikel. Sie setzt sich mit dem Kompetenzgefüge der EG und der Mitgliedsstaaten auseinander, das gerade hier von großer Bedeutung ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Art. 128 EGV, Kulturbegriff, gemeinsames kulturelles Erbe; Maßnahmen der EG im Kulturbereich, Subsidiarität - Art. 92 Abs. 3 Lit. d) EGV, EG-Vertrag und Kulturbeihilfen.
(Author portrait)
Der Autor: Benedikt Wemmer wurde 1967 in Bonn geboren. Er studierte an der Universität Bonn Rechtswissenschaften. Von 1992 bis 1995 war er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Bonn beschäftigt. Zur Zeit leistet er im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf den juristischen Vorbereitungsdienst ab.