Description
(Text)
Die Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedienen sich in der Praxis häufig der Statuierung von Ausschlußfristen, die nach ihrem fruchtlosen Fristablauf zum Erlöschen der von ihnen erfaßten Rechte führen. Die hierdurch begründete Gefahr für den Vertragspartner, seine wohlbegründeten Rechte zu verlieren, stellt sich insbesondere dann als unzumutbare Benachteiligung dar, wenn die Frist besonders kurz bemessen und die Vornahme der fristwahrenden Handlung aus Gründen höherer Gewalt tatsächlich unmöglich war. Die Arbeit untersucht, inwiefern für diesen Fall auf die Verjährungsvorschriften über die Hemmung und die Unterbrechung der Frist rekurriert werden kann. Dabei wird zugleich der Prüfungsmaßstab für die Inhaltskontrolle vertraglicher Ausschlußfristen zu verdeutlichen versucht. Ergebnis der Arbeit ist, daß eine Unterbrechung von Ausschlußfristen ausscheidet, während die Hemmbarkeit vertraglicher Ausschlußfristen für den Regelfall rechtlich zulässig und nur ausnahmsweise abzulehnen ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Problemdarstellung - Zum Verhältnis der gesetzlichen und vertraglichen Ausschlußfristen zur Verjährung - Entwicklung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses - Zum Prüfungsmaßstab für die Inhaltskontrolle von Ausschlußfristen.
(Author portrait)
Der Autor: Oliver Moufang wurde 1965 in Aachen geboren. Zwischen 1986 und 1991 studierte er Rechtswissenschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main. 1992 begann er das Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt und legte 1995 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Seit 1995 arbeitet er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.