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Description
(Text)
Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Stellung des Chefkameramannes am Spielfilmwerk. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen der Filmurheberschaft generell dargestellt. Des weiteren werden die einzelnen Beiträge des Kameramannes am Schaffensprozeß eines Filmes auf ihre urheberrechtliche Relevanz hin untersucht. Aufgrund der vielseitigen Beiträge am Filmwerk, denen urheberrechtliche Qualität nachgewiesen wird, wird die Urheberberechtigung des Chefkameramannes am Spielfilm bejaht. Daran anschließend werden die aus der Urheberschaft resultierenden Rechte des Kameramannes am Spielfilmwerk erörtert und seine Rechtsbeziehungen zu den übrigen Filmurhebern, insbesondere dem Regisseur, dargestellt. Abschließend wird die Problematik der Rechte des Kameramannes an den Filmeinzelbildern behandelt, wobei der Schwerpunkt hier auf dem Problem des Erwerbs der Rechte an den Filmeinzelbildern durch den Filmhersteller gem. 91 UrhG liegt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Allgemeine Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes - Urheberrecht am Filmwerk - Berufsbild des Kameramannes - Qualifikation der Kameraarbeit als persönliche geistige Schöpfung - Miturheberschaft am Filmwerk - Urhebervertragsrecht des Kameramannes - Rechtsbeziehungen zu den übrigen Filmurhebern - Rechte an den Filmeinzelbildern.
(Author portrait)
Die Autorin: Martina Merker wurde 1967 in Herten geboren. Sie studierte Mathematik und Rechtswissenschaften an der Universität Münster. 1995 promovierte sie in Rechtswissenschaften an derselben Universität.