Der parteibestellte Schiedsrichter im schiedsgerichtlichen Verfahren der ZPO und das Gebot überparteilicher Rechtspflege : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1818) (Neuausg. 1995. L, 197 S. 210 mm)

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Der parteibestellte Schiedsrichter im schiedsgerichtlichen Verfahren der ZPO und das Gebot überparteilicher Rechtspflege : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1818) (Neuausg. 1995. L, 197 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631492680

Description


(Text)
Die private Schiedsgerichtsbarkeit, wie sie in den 1025 bis 1048 ZPO geregelt ist, hat gerade in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Das gilt insbesondere für das Handels- und Gesellschaftsrecht. Da es sich bei einem Schiedsspruch um "echte" Rechtsprechung handelt, gilt auch für den parteibestellten Schiedsrichter das aus Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes resultierende Gebot überparteilicher Rechtspflege. Diesem Gebot wird jedoch durch die Vorschriften der ZPO nicht genügend Geltung verschafft. Das hat im Umgang mit dem Überparteilichkeits-Gebot für den parteibestellten Schiedsrichter zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Ihr entgegenzuwirken, widmet sich diese Arbeit. Dabei wird das Rollenverständnis des parteibestellten Schiedsrichters definiert, ferner werden Reformentwürfe zu 1028 und 1025 Abs. 2 ZPO unterbreitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Rolle des parteibestellten Schiedsrichters im schiedsgerichtlichen Verfahren der ZPO - Parteibestellung versus Überparteilichkeit - 1028 ZPO als konzeptionelle Gefährdung des Gebotes überparteilicher Rechtspflege - 1025 Abs. 2 ZPO als Beitrag zur Rechtsunsicherheit im Umgang mit dem Gebot überparteilicher Rechtspflege - Reformvorschläge zu 1028 und 1025 Abs. 2 ZPO.
(Author portrait)
Der Autor: Stephan Albers wurde 1963 in Emsdetten/Westf. geboren. Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann und Ableistung des Wehrdienstes studierte er in Münster Rechtswissenschaften. Im Jahre 1992 legte er das erste Staatsexamen ab. Im Januar 1993 erfolgte die Aufnahme des Referendariats am Landgericht Münster. Im Wintersemester 1993/1994 studierte er an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 1995 erfolgte die Promotion.

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