Description
(Text)
Das deutsche bürgerliche Recht gewährt grundsätzlich keinen Ersatz für bloße Vermögensschäden, die ein von einer schädigenden Handlung mittelbar Betroffener erleidet. Wichtige Ausnahme von diesem Prinzip ist die Zulassung der Drittschadensliquidation in Fällen zufälliger Schadensverlagerung auf einen Dritten. Diese Arbeit widmet sich der bisher im deutschen Schrifttum kaum zu findenden rechtsvergleichenden und kollisionsrechtlichen Betrachtung dieses Rechtsinstituts. Kennen die nationalen Privatrechte anderer europäischer Länder die Möglichkeit der Drittschadensliquidation? Wie begegnen sie den Problemlagen, die das deutsche Recht mit ihr bewältigt? Wie wirkt sich ein Auslandsbezug auf die Anwendbarkeit des Instituts aus? Das Recht welchen Staates bestimmt die Beziehungen der an der Schadensabwicklung Beteiligten? Die Beantwortung dieser Fragen ist das Anliegen dieser Untersuchung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Drittschadensliquidation im deutschen Recht: Geschichte, dogmatische Grundlagen und Fallgruppen - Untersuchungen über die Existenz der Drittschadensliquidation in anderen Rechtsordnungen und der Lösung dieser Rechtsordnungen in den Fällen, die in Deutschland zur Drittschadensliquidation führen - Kollisionsrechtliche Betrachtungen zur Drittschadensliquidation.
(Author portrait)
Der Autor: Hans-Ulrich von Schroeter wurde am 13. März 1967 in Saarlouis geboren. Er studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier, Nancy und Lissabon. 1994 promovierte er am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Osnabrück.