Description
(Text)
In jüngster Vergangenheit sind viele Diskussionen zum Spannungsverhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie und einer weitestgehenden Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen geführt worden. Der Verfasser ist der Ansicht, daß in Zeiten des Umbruchs insbesondere die bestehende Gesetzeslage angepaßt werden muß. Grundlage dafür bildet Art. 9 III GG, welcher gem. BVerfG als offener Tatbestand zu interpretieren ist. Die Streichung des 77 III BetrVG gewährleistet eine Stärkung der Betriebsautonomie. Dem Günstigkeitsprinzip des 4 III TVG kommt dabei eine wichtige Korrektivfunktion zu. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wird somit der sachnäheren, kleineren Einheit Betriebsvereinbarung der Vorrang vor dem Tarifvertrag eingeräumt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Kollektives Arbeitsrecht - Tarifautonomie - Betriebsautonomie - Tarifvorbehalt - Betriebliche Mitbestimmung - Günstigkeitsprinzip Art. 9 III GG.
(Author portrait)
Der Autor: Johannes D. von Langen wurde 1961 in Starnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Bonn und München. 2. Staatsexamen 1991 in München und Traineeausbildung bei einer Bank. Er ist zugelassen als Rechtsanwalt in München und derzeit tätig als juristischer Referent bei der Treuhandanstalt Dresden.