Description
(Text)
Staatliche Maßnahmen gegen Rechtsverstöße des Bürgers können in zwei Richtungen zielen: geschehenes Unrecht zu ahnden (repressiv) und zukünftiges Unrecht zu vermeiden (präventiv). Da in beiden Fällen die Polizei zuständig sein kann, die Eingriffsgrundlagen und Rechtsfolgen sich aber unterscheiden, ist eine klare Abgrenzung notwendig. Dies gilt im besonderen für die doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei. Ziel der Arbeit ist es, Kriterien zu finden, die eine dogmatisch vertretbare und praktisch brauchbare Abgrenzung erlauben. Nach einer umfassenden Auseinandersetzung mit den bestehenden Theorien werden neue Lösungswege aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Trennung der polizeilichen Maßnahmen in repressive und präventive Maßnahmen - Abgrenzung der Bereiche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und Zuordnung einzelner Maßnahmen - Behandlung doppelfunktionaler Maßnahmen in Literatur und Rechtsprechung.
(Author portrait)
Die Autorin: Annette Rieger wurde 1963 in Alexandria geboren. Sie studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaften an den Universitäten von Regensburg, Lausanne und Freiburg. Nach dem Referendariat in Freiburg legte sie dort 1993 die Assessorprüfung ab und ist seitdem Richterin in Berlin. Im gleichen Jahr erfolgte die Promotion an der Universität Freiburg.