Description
(Text)
Seit dem Prozeß der Dekolonisierung werden die Industrienationen verstärkt mit der Forderung der Entwicklungsländer konfrontiert, den in tatsächlicher Hinsicht bestehenden Entwicklungsunterschieden durch eine rechtliche Privilegierung von Entwicklungsländern Rechnung zu tragen. Dem überkommenen völkerrechtlichen Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten setzen die Entwicklungsländer ihre Forderung nach materieller Gerechtigkeit entgegen. Gegenstand der Untersuchung ist deshalb die Frage, inwiefern und in welcher Form der unterschiedliche Entwicklungsstand von Industrie- und Entwicklungsländern in den Bereichen des internationalen Wirtschafts-, Arbeits- und Umweltrechts zu einer Differenzierung von Rechtspflichten geführt hat. Untersucht werden dabei völkerrechtliche Verträge und das Gewohnheitsrecht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Differenzierung von Rechtspflichten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern - Lastenverteilung - Differenzierungskriterien - Gerechtigkeitsidee - Rechtsstatus Entwicklungsland.
(Author portrait)
Der Autor: Helmuth Beck wurde 1965 in Dorsten geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und war dort an den Lehrstühlen von Prof. Dr. W. Frisch und Prof. Dr. J. Wolter beschäftigt. Seit 1993 ist er Rechtsreferndar im Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg. 1993 promovierte er an der Universität Mannheim.