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Description
(Text)
Der untaugliche Versuch und das Wahnverbrechen sind auch heute noch zwei miteinander verknüpfbare Begriffe. Die vorliegende Dissertation zeigt auf, wie sich schon im 19. Jahrhundert ein Abgrenzungsstreit entwickelte, dessen Grundthematik bis ins jetzige 20. Jahrhundert fortwirkt. Zwar bezeichneten nur wenige Rechtsgelehrte ab 1830 bestimmte Fälle des untauglichen Versuchs als Wahnverbrechen, darunter aber so zeitbestimmende Autoren wie August Wilhelm Heffter und Albert Friedrich Berner. Auf unsere heutige Zeit bezogen, gewinnt diese Einordnung noch an Bedeutung, weil das Wahnverbrechen im Gegensatz zum untauglichen Versuch allgemein als straflos angesehen wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Heutige Definition des untauglichen Versuchs und des Wahnverbrechens - Die Bezeichnung des untauglichen Versuchs als Wahnverbrechen durch Heffter, Berner, Schaper, Rohland, Merkel und andere.
(Author portrait)
Die Autorin: Sandra-Jakobea Mintz wurde 1965 in Kassel geboren. Sie studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaften in Göttingen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war sie freiberufliche Mitarbeiterin in verschiedenen Unternehmen. 1993 promovierte sie an der Universität Göttingen und begann die Referendarausbildung am Landgericht Kassel.



