Description
(Text)
Das stets von Reformforderungen begleitete Steuerrecht gilt seit dem 1. Januar 1991 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Hier existierte systembedingt ein gänzlich anderes Verständnis von der Steuer. Schwierigkeiten bis hin zum Tatbestand der Steuerhinterziehung scheinen somit vorprogrammiert. Es ist anzunehmen, daß strafrechtliche Irrtümer eine entscheidende Rolle spielen werden. Anhand des geltenden Rechts wurde versucht, die auftretenden Schwierigkeiten einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Die vorliegende Studie setzt sich mit der komplizierten Norm des 370 AO auseinander, wobei u.a. die Bestimmtheit des Tatbestandes diskutiert wird und auch die Frage, ob hier eine Blankettnorm vorliegt oder nicht. Zentrales Thema hierbei ist die Behandlung der unterschiedlichen (steuer-)strafrechtlichen Irrtümer.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Irrtum im Steuerstrafrecht - Rechtliche Probleme des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am Beispiel des Steuerstrafrechts - Steuerhinterziehung gemäß 370 AO - Bstimmheit des 370 AO - 370 AO als Blankettatbestand?
(Author portrait)
Der Autor: Peter Fissenewert wurde 1961 in Gütersloh geboren. Er studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Nach der Referendarzeit in Berlin legte er dort 1993 die Assessorprüfung ab und ist seitdem in der Geschäftsleitung der Stolzenberg-Gruppe tätig. Im gleichen Jahr Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.