Description
(Text)
Bei dem Bau planfeststellungsbedürftiger Vorhaben ergeben sich regelmäßig Konflikte mit dem Natur- und Denkmalschutz. Problematisch ist, wer die Verletzung der dem öffentlichen Interesse dienenden Natur- bzw. Denkmalschutzgesetze rügen kann. Nach geltendem Recht ist eine Klage nur zulässig, soweit sich der Kläger auf die Verletzung eigener Rechte beruft. Die Autorin zeigt auf, daß den von Fachplanungen betroffenen Bundesländern und Gemeinden zur Verbesserung des Natur- und Denkmalschutzes bisher ungenutzte Klagemöglichkeiten zustehen. Aktuell wurde dieses Problem durch Klagen der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz, mit denen diese jüngst die mangelhafte Berücksichtigung des Natur- und Denkmalschutzes seitens der Planfeststellungsbehörde rügten. Das Verhältnis der kommunalen Bauleitplanung zu den das Gemeindegebiet berührenden Fachplanungen steht dagegen schon längere Zeit im Mittelpunkt regen wissenschaftlichen Interesses.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Gerichtliche Überprüfbarkeit von Planfeststellungsverfahren - Länder- und Gemeindeklagen - Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenzen als subjektive öffentliche Rechte - Planungshoheit - Verletzung von Natur- bzw. Denkmalschutzinteressen.
(Author portrait)
Die Autorin: Sabine Funk-Draschka wurde 1963 in Menden/Sauerland geboren. Zum Wintersemester 1983/84 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität zu Marburg auf. 1989 legte sie die erste juristische Staatsprüfung ab. Seit 1990 befindet sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Marburg.