Der Eigentumsfreiheitsanspruch nach 1004 im System der Ansprüche zum Schutz des Eigentums : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1336) (Neuausg. 1993. XVI, 156 S. 210 mm)

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Der Eigentumsfreiheitsanspruch nach 1004 im System der Ansprüche zum Schutz des Eigentums : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1336) (Neuausg. 1993. XVI, 156 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631457382

Description


(Text)
Das Grundproblem der gegenwärtigen Dogmatik des Eigentumsfreiheitsanspruchs liegt in der Kollision mit schuldrechtlichen Haftungsgrundsätzen. Vor dem Hintergrund der Kategorisierungen der überkommenen Lehre vom subjektiven Recht läßt sich der spezifisch dingliche Charakter des 1004 im System der Ansprüche zum Schutz des Eigentums nicht aufzeigen. Im theoretischen Umfeld der vorliegenden Arbeit wird demgegenüber deutlich, daß das Gesetz zwischen den Wertprinzipien Schuldverhältnis i.w.S. und dingliches Recht unterscheidet. Während die Figur des dinglichen Rechts den gedanklichen Bezug des Eigentumsfreiheitsanspruchs auf die Bewertung des Eigentumseingriffs als rückgängig zu machende Anmaßung von Eigentümerbefugnissen sicherstellt, verbürgt die Figur des Schuldverhältnisses i.w.S. auf der schuldrechtlichen Seite des Anspruchssystems die Maßgeblichkeit eines mit dem Eingriff hergestellten personalen Verhältnisses.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Eigentumsbeeinträchtigung als kausale Herbeiführung des Eingriffserfolges - Begriff des absoluten Rechts - Figur der Verkehrspflicht - Rechtsusurpationslehre - Schrankenmodell des 903 - Überkommene Lehre vom subjektiven Recht und Einfluß der Imperativtheorie - System der Eigentumsschutzansprüche - Schuldverhältnis i.w.S. und dingliches Recht.
(Author portrait)
Der Autor: Dietwin Johannes Steinbach wurde 1958 in Gießen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Gießen. Erste juristische Staatsprüfung 1984. Juristischer Vorbereitungsdienst beim Landgericht Gießen. Zweite juristische Staatsprüfung 1987. Bis 1991 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Jan Schapp. Seit 1992 ist er als Richter tätig.

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