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Description
(Text)
Das Iran-US Claims Tribunal mit Sitz in Den Haag wurde im Jahre 1981 zwischen den USA und dem Iran gegründet, um die durch den revolutionären Umsturz im Iran entstandenen Rechtsstreitigkeiten insbesondere zwischen den Staatsangehörigen der USA und des Iran gegen den jeweils anderen Staat verbindlich zu entscheiden. Insgesamt wurden bisher ca. 3700 Fälle mit Streitwerten bis zu 12 Milliarden Dollar beendet. Es handelt sich damit um das bedeutendste internationale Rechtsstreitverfahren der Geschichte. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze stellen in der Rechtsprechung des Tribunal unmittelbar nach den konkreten Verträgen die zweitwichtigste Rechtsquelle dar. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, einen Einblick in die Handhabung und Funktionsfähigkeit allgemeiner Rechtsgrundsätze zu vermitteln. Eine auf rechtsvergleichender Grundlage vorgenommene Analyse der Rechtsprechung zu den im Untertitel aufgeführten Problembereichen macht deutlich, daß es dem Tribunal weitgehend gelungen ist,den Grundkonsens der wichtigsten nationalen Rechtsordnungen auszuschöpfen und für die Konkretisierung allgemeiner Rechtsgrundsätze fruchtbar zu machen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Probleme bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts - Nichtanwendung des von den Parteien gewählten Rechts - Unmittelbare Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze - Force majeure - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Ungerechtfertigte Bereicherung - Internationale Vertragsgestaltung.
(Author portrait)
Der Autor: Stephan Schmitz wurde 1957 in Bergisch Gladbach geboren. Nach dem Abitur war er dreieinhalb Jahre im mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein Westfalen tätig. Von 1979 bis 1985 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen war er von Oktober 1988 bis Juni 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Seitdem ist er bei der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein Westfalen beschäftigt.