Description
(Text)
Seit Jahren hält die Diskussion um die Bestimmung und Abgrenzung von fehlgeschlagenem, unbeendetem und beendetem Versuch an. Die im Jahre 1982 vom Bundesgerichtshof eingeleitete Rechtsprechungswende führte in der Literatur zu einer weiteren Polarisierung von "rücktrittsfreundlicher" Gesamtbetrachtungslehre und "rücktrittsfeindlicher" Einzelaktstheorie. Auf der Grundlage einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie den Positionen des Schrifttums wird in der vorliegenden Studie eine an der ratio legis des 24 StGB orientierte modifizierte Einheitstheorie entwickelt. Diese konkretisiert die Fallgruppe des fehlgeschlagenen Versuchs und vollzieht die endgültige Abkehr von der Tatplantheorie. Zugleich wird dem Opferschutz eine ihm bisher noch nicht zuerkannte eigene Bedeutung eingeräumt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anerkennung und Konkretisierung des fehlgeschlagenen Versuchs als eigenständige Fallgruppe - Abgrenzungstheorien in Literatur und Rechtsprechung - Die modifizierte Einheitstheorie als neue Abgrenzungslösung unter Berücksichtigung des Opferschutzgedankens.
(Author portrait)
Der Autor: Markus Kampermann wurde 1963 in Gießen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Mai 1990 trat er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt/Main an. Seine Promotion erfolgte im Februar 1992 am Fachbereich Rechtswissenschaft Gießen.