Description
(Text)
Das Politikfeld "Sport" findet in der Verfassung keine direkte Erwähnung. Dennoch fördert die öffentliche Hand den Leistungs- wie auch Breitensport jährlich mit mehreren Milliarden DM. Die Rechtslehre und die Rechtsprechung nimmt sich nur sehr vereinzelt dieses Themenbereiches an. Neben den von den "Sportliteraten" allgemein aufbereiteten rechtlichen Grundlagen beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung insbesondere mit Art. 5 GG. Das verfassungsrechtliche Verständnis von Kunst und Sport wird stellvertretend an den Beispielen Tanzsport und Bühnentanz aufbereitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Sport und das verfassungsrechtliche Kunstverständnis - Der Begriff "Organisation" in der Rechtslehre - Wirtschaftlichkeitsprinzip als Rechtsprinzip - Formen kooperativer öffentlicher Sportförderung und Wirtschaftlichkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Volker Thom wurde 1957 in Kamen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Münster und Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seit 1989 nimmt er einen Lehrauftrag an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in den Studienbereichen öffentliche Finanzwirtschaft, Haushaltsrecht und betriebswirtschaftliche Organisationslehre wahr.