Description
(Text)
Heute erscheint die Einschätzung gerechtfertigt, daß die das Strafverfahren entscheidenden Feststellungen meistens bereits im Ermittlungsverfahren getroffen und in der Hauptverhandlung nur noch mehr oder weniger reproduziert werden. Trotz dieser großen Bedeutung des Vorverfahrens sind die Rechte des Verteidigers in diesem Verfahrensabschnitt nur schwach ausgeprägt. So können dem Verteidiger bereits in vielfältiger Weise Informationen über den Verfahrensgegenstand vorenthalten werden. Dadurch kommt eine wirksame Strafverteidigung oftmals nicht in Betracht. Die vorliegende Untersuchung stellt die gegenwärtige Rechtslage im Ermittlungsverfahren dar. Darüber hinaus unterbreitet sie Reformvorschläge, die dazu beitragen, das Informationsdefizit des Verteidigers zu mindern.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Akteneinsichtsrecht - Recht des Verteidigers zur Teilnahme an Vernehmungen - Recht des Verteidigers zur Führung eigener Ermittlungen - Beweisantragsrecht - Mitwirkungsrecht bei der Auswahl und Leitung von Sachverständigen.
(Review)
"Die in diesem Band analysierte gegenwärtige Rechtslage und die vom Verfasser erarbeiteten Reformvorschläge sind hochinformativ auch für den Kriminalpraktiker..." (Bu., Kriminalistik)
"Das besondere Verdienst des Verfassers besteht darin, daß er ein recht umfassendes System für die wünschenswerte Optimierung der Informations- und Mitwirkungsrechte des Verteidigers im Vorverfahren erarbeitet hat. ... Es ist Winter insbesondere gelungen, sich weit in die Position des Verteidigers einerseits und der Strafverfolgungsbehörden andererseits hineinzudenken und ein solchermaßen rechtssystematisch wie praktisch ausgewogenes Plädoyer für erwünschte und notwendige Reformen im Strafprozeß vorzulegen." (Prof. Dr. Hans Dahs, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)



