Description
(Text)
Die Arbeit befaßt sich mit der allgemein-polizeilichen Ordnungsklausel als Ermächtigungsnorm zu Eingriffen in "entkriminalisierten Bereichen", nämlich Prostitution, Homosexualität und Sodomie. Dabei wird zum einen untersucht, ob auf die Ordnungsklausel schon aus rechtssystematischen Gründen nach einer Entkriminalisierung verzichtet werden muß. Vor allem aber wird der Frage nachgegangen, ob diese Sozialphänomene Ausdruck bestimmter grundrechtlicher Freiheiten sein können und inwieweit die Ordnungsklausel grundrechtsdogmatisch eine Ermächtigungsnorm zu freiheitsbeschränkenden Eingriffen darstellen kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verdrängung der Ordnungsklausel durch Aufhebung eines Strafgesetzes? - Berufsfreiheit und Prostitution - Art. 2I GG und Homosexualität - Die Ordnungsklausel als sittengesetzkonkretisierende Auffangklausel?
(Author portrait)
Der Autor: Volkmar Kese wurde 1958 in Goslar geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität des Saarlandes. Von 1987 bis Ende 1989 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht II der Universität des Saarlandes. Seit 1988 Rechtsreferendar des Saarlandes. Promotion 1990.