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Im Vergleich zum staatlichen Gerichtsverfahren kann in einem Schiedsverfahren, das einen grenzüberschreitenden Sachverhalt betrifft, der Rechtsschutz einer Partei eingeschränkt sein. Die Unterwerfung der Parteien unter die Entscheidungskompetenz der Schiedsrichter muß deshalb freiwillig sein. Diese Freiwilligkeit ist typischerweise in Gefahr, wenn Schieds- und Schiedsverfahrensvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind. Internationale Abkommen und das autonome deutsche Recht enthalten eine Vielzahl von Rechtsquellen, die meist beiläufig das Problem von Schieds- und Schiedsverfahrensvereinbarungen in AGB berühren. Die Darstellung dieser Rechtsquellen, ihres Regelungsgehalts für Schieds- und Schiedsverfahrensvereinbarungen in AGB und die Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche aus der Sicht eines deutschen, staatlichen Gerichts ist Gegenstand dieser Untersuchung.
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Aus dem Inhalt: Die Wirksamkeit von Schieds- und Schiedsverfahrensvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungn nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche und nach autonomem deutschen Recht - Sach- und Kollisionsrecht der Schieds- und Schiedsverfahrensvereinbarungen - Die unterschiedlichen Regelungen für Kaufleute und Verbraucher.