Description
(Text)
In der öffentlichen Diskussion des Umweltstrafrechts nimmt insbesondere die Strafbarkeit von Gewässerverunreinigungen breiten Raum ein. Bereits die Frage, ob das geltende Strafrecht ( 324 StGB) nur die behördliche Bewirtschaftung der Gewässer oder tatsächlich das ökologische Gut "Gewässerreinheit" schützt, wird kontrovers beantwortet. Im Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion steht die Verwaltungsrechtsakzessorietät des Strafrechts, hier insbesondere die Bindung des Strafrechts an behördliche Genehmigungen. Der Verfasser zeigt auf, daß das in diesem Zusammenhang von der herrschenden Meinung oft berufene Argument "Einheit der Rechtsordnung" eine solche Bindung nur tragen kann, solange die Genehmigungsbehörde ihre verwaltungsrechtlichen Befugnisse nicht überschreitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Das von 324 StGB geschützte Rechtsgut "Gewässerreinheit" - Die Bindung des Strafrechts an verwaltungsrechtlich "wirksame", aber rechtswidrige Genehmigungen? - Ausschluß der Strafunrechts durch eine formlose Genehmigung.
(Review)
"Das Buch stellt ein wertvolles Hilfsmittel zur Bekämpfung der Umweltkriminalität dar, weil es die Vielschichtigkeit strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und Abhängigkeiten aufzeigt." (Heinrich Lotz, hessische polizeirundschau)
"Der Betrieb von Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft kann zu Verunreinigungen eines Gewässers führen. Zahlreiche Fragen von Strafbarkeit, Schadenersatz sowie Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen sind in diesem Zusammenhang noch ungeklärt. Die umfassende Untersuchung von Rademacher gibt jedem, der im Agrarbereich mit diesen Fragen befaßt ist, wertvolle Hinweise für die weitere Durchdringung dieser Problemkreise." (Dr. Hötzel, Agrarrecht)
"Die vorliegende Monographie ist ein wichtiger Beitrag zur wissenschaftlichen und systematischen Erforschung des Umweltstrafrechts..." (Rüdiger Molketin, Umwelt- und Planungsrecht)